Überhöhte Kosten für die Aufzugswartung
Die von der EU-Kommission gegen ein Kartell von Aufzugs- und Fahrtreppenherstellern
verhängte Strafe in Höhe von
992,3 Mio. Euro hat weitreichende Konsequenzen.
„Die Entscheidung der EU Kommission
eröffnet zivilrechtlich für jeden
Eigentümer von Gebäuden mit Aufzügen
der betroffenen Unternehmen die
Möglichkeit Schadensersatz zu fordern
und gegebenenfalls auch die abgeschlossenen
Wartungsverträge überprüfen
zu lassen“, betont Lars Bollensen,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
von der Wirtschaftskanzlei FPS
Fritze Paul Seelig in Hamburg, „unsere
Kanzlei arbeitet an einer Poollösung für
die Betroffenen.“ Es bestehe jetzt dringender
Handlungsbedarf für die Opfer
des Kartells, und mit einer Poollösung
brauche nicht jeder selbst gegen die
Firmen vorzugehen.
Faktisch gehören nach der Kartellentscheidung
alle von den vier betroffenen
Aufzugsunternehmen – ThyssenKrupp,
Schindler, Otis und Kone – abgeschlossenen
Wartungsverträge aus dem Zeitraum
1995 bis 2004 auf den Prüfstand.
„Die Wartungskosten für Aufzüge variieren
sehr stark. Eigentümer können die
Angemessenheit der Kosten oft gar
nicht selbst beurteilen, da es häufig an
den entsprechenden Vergleichsmöglichkeiten
fehlt“, erläutert Bollensen.
Letztlich umfasse die endgültige Bewertung
solcher Verträge sowohl die Prüfung
des technisch Notwendigen als auch die juristische Durchsetzung möglicher
Ansprüche.
Von den rund 600.000 Aufzügen in
Deutschland dürfte es bei vielleicht
100.000 Wartungsverträgen sinnvoll
sein, diese entsprechend zu überprüfen,
schätzt Bollensen. Geschädigte sind
dabei zwar vorrangig die Eigentümer
der Objekte, doch auch die Mieter sind
betroffen, denn sie haben über die Mietnebenkosten
möglicherweise überteuerte
Wartungsverträge mitfinanziert.
Quelle : Rieder Media

