BGH Urteil zur Abweichungstoleranz bei der Wohnfläche


Durch unser Partnerportal sind wir auf das neuste Urteil des Bundesgerichthofes aufmerksam gemacht worden.

In diesen geht es um die Abweichung der Wohnfläche einer Wohnung um 10 qm.

Im dem vorliegenden Fall aus Berlin war die Gesamtwohnfläche im Mietvertrag mit 121,49 qm angegeben. Tatsächlich beträgt die Wohnfläche aber 131,80 qm.


In den ersten beiden Instanzen bekam noch der Vermieter recht, wobei in 3. Instanz das BGH der Mieterin Recht gab.

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Quelle : www.wohnbau-komplett-service.de