BGH Urteil zur Minderung bei der Wohnfläche bei Abweichungen


Durch unser Partnerportal sind wir wieder einmal auf ein interssantes Urteil des Bundesgerichthofes aufmerksam gemacht worden.

In diesen Urtel geht es um die Abweichung der Wohnfläche einer Wohnung um ca. 38 qm.

Im dem hier vorliegenden Fall war die Wohnfläche mit ca. 149 qm angegeben. In Mietvertrag stand "Die Wohnfläche beträgt ca. 149 qm. Wie besehen". Das Problem war hier, dass nach Grundriss, die eigentliche Wohnfläche der Räume mit 85 qm angeben war.

Eine genaue Schilderung des Falles finden auf unserem Partnerportal unter BGH Urteil zur Minderung bei der Wohnfläche bei Abweichungen


Quelle : www.wohnbau-komplett-service.de