DIN 277 contra Wohnflächenverordnung ( WoflV )

Korrekte Flächenabgaben sind sehr wichtig um eine verlässliche Grundlage zu haben um Betriebskosten / Nebenkosten sowie die Wohnflächen / Nutzflächen von Haus und Wohnung (Mietwohnungen und Eigentumswohnungen) zu bestimmen und eine korrekte Abrechnung durchzuführen. Auch Käufer von Häusern und Wohnungen sind auf eine verlässliche Ermitllung angewiesen, da es in diesem Fall um viel Geld gehen kann.

Es gibt i.M. zwei Regelungen zur Wohnflächenberechung

Die Wohnflächenverordnung (WoflV) und die DIN 277. Öffentlich geförderte Wohnungen oder Eigenheime müssen nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) berechnet werden. Beim freifinanzierten Wohnungsbau kann man wahlweise nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) oder der DIN 277 verfahren werden. In der DIN 277 allerdings werden keine Wohnflächen ermittelt, sondern legendlich die Nutz- und Verkehrsflächen.

Beide Berechnungsarten basieren auf der Grundfläche, die durch ein Aufmass ermittelt wird. Diese Grundfläche wird nach der DIN 277 in Nutz-, Verkehrs- oder Funktionsflächen aufgeteilt. Nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) werden dagegen die Grundflächen der einzelnen Räume und Freisitze hinsichtlich ihrer eigentlichen Wohnnutzung bewertet. Hier ein Beispiel: Die Balkon Flächen werden nach der DIN 277 zu 100% in die Nutzfläche eingerechnet, während sie nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) nur zu 25 % als Wohnfläche angesetzt wird. Unterschiedliche Zuordnungen oder Bewertungen gibt es auch hinsichtlich von z.b. Dachschrägen und den Vorratsräumen im Kellergeschoss.

 
 
|