Die Holzgarage bei der Wohnflächenberechnung
Bei der Vermietung einer Immobilie nehmen sich die Vermieter als Grundlage zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung sehr gerne die Wohnfläche als Hilfe.
Dass diese dann aber auch korrekt angegeben werden muss, dieses versteht sich von selbst. Aber nur allzu oft ist der Wert nicht korrekt, da als Laie nicht auf die gesetzlichen Grundlagen eingegangen werden kann, die bei der Berechnung erforderlich sind.
Und dass dieses dann ein sehr häufiger Punkt ist, bei dem sich der Mieter und auch der Vermieter nicht einigen können und werden und es zu Streit kommen wird, dieses ist ebenso sicher.
Damit Ihnen dieses nicht passiert, sollten Sie sich den Rat des Fachmanns holen und diesen auch die Berechnung durchführen lassen. Denn, wer sein Handwerk kennt, der weiß, welche Größen zur Wohnfläche gezählt werden müssen, welche nur anteilig eingerechnet werden müssen, und welche eben keinerlei Auswirkungen auf diese haben werden.
Als Beispiel sei da die Holzgarage genannt. Wird diese Fläche zur Wohnfläche addiert ?
Ein Beispiel sind die Schrägen, die in allen Dachgeschosswohnungen vorhanden sein werden. Hier ist es sehr oft der Fall, dass bei Höhen unter einem Meter diese eben doch eingerechnet werden, obwohl alle Flächen, die unter dieser Lichtenhöhe sind, nicht mehr zur Wohnfläche gezählt werden dürfen.
Bei anderen Höhen werden diese Flächen nur noch anteilig genutzt werden dürfen, was auch nicht jeder Vermieter immer weiß. Bei den Nebengebäuden ( wie einer Holzgarage ) zu einer angemieteten Immobilie tritt das gleiche Problem immer wieder auf. Dieses kann bei einer Holzgarage der Fall sein, wo der Vermieter sich nicht sicher sein kann, ob diese Fläche, da sie ja eigentlich auch eine Nutzfläche ist, eingerechnet werden darf, oder sie außen vor bleibt.
Holzgarage
Wenn die Holzgarage sehr gut ausgebaut ist, sie eben mehr ist, als ein Abstellplatz für das KFZ, dann sind viele Vermieter eben, weil sie für diese auch sehr viel bezahlen mussten, der Meinung, dass dieses irgendwo ja die Holzgarage auch angerechnet werden muss.
Zusammenfassend lässt sich die Wohnflächenberechnung als eine sehr aufwendige Angelegenheit bezeichnen, die lieber dem Profi überlassen werden sollte, wenn bei dieser nichts schief gehen soll.
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